Ihr Wunschbike können Sie auch über Ihren Arbeitgeber leasen und damit bares Geld sparen.
Der Gesetzgeber hat die sogenannte Ein-Prozent-Regelung, die bisher nur für Dienstwagen galt, auch auf Fahrräder ausgeweitet. Durch die Gehaltsumwandlung entsteht ein steuerlicher Vorteil, der die Umwandlung attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer macht.
Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach, ob Ihr Arbeitgeber bereits Bikeleasing anbietet.
Wir sind Partner von Jobrad , Bikeleasing, Businessbike und Deutsche Dienstrad GmbH